Rauchwarnmelder

Das Land Hessen hat die Installation von Rauchwarnmeldern in Neubauten bereits im Jahr 2005 zur Pflicht gemacht. Seit dem müssen mindestens Schlaf- und Kinderzimmer, sowie Flure, die als Rettungsweg dienen, mit den Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Ältere Wohnungen und Häuser müssen bis zum 31.Dezember 2014 nachgerüstet werden. Die batteriebetriebenen Geräte können problemlos selbst nachträglich in der Wohnung montiert werden und erfordern keinen großen Installationsaufwand.